Unbedenklichkeitserklärung
Unser gesamtes Latexballon-Sortiment wird in europäischen Produktionstätten hergestellt.
Unsere Latexballons sind aus >97% Naturlatex +
gemäß 21. Empfehlung der Kunststoffkommission Bundesgesundheitsamt EN-71-3.
Ebenso können wir Ihnen in Bezug auf
- mechanische und physikalische Eigenschaften (EN-71-6)
- Entflammbarkeit (EN71-2)
- und bei den Verkaufsverpackungen: Graphisches Symbol zur Kennzeichnung mit einem altersgruppenbezogenem Warnhinweis (EN-71-6) absolute Unbedenklichkeit zusichern!
Sämtliche von uns eingesetzte Farben entsprechen dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG).
Außerdem darf Spielzeug keine entzündlichen Gase, keine hochentzündlichen Flüssigkeiten, keine leicht entzündlichen oder entzündlichen Flüssigkeiten sowie keine leicht entzündlichen festen Stoffe enthalten.
Unsere Luftballons entsprechen den Anforderungen dieser Norm.
Hinweis: Schwerentflammbarkeit Luftballons Oft wird nach "Schwerentflammbarkeit unserer gemäß Brandklasse B1" gefragt: diese Brandklasse stammt aus der Norm DIN 4102 für Baustoffe und Bauteile.
Als Baustoffe im Sinne der Norm gelten platten- und bahnenförmige Materialien, Verbundwerkstoffe, Bekleidungen, Dämmstoffe, Beschichtungen, Rohre und Formteile. (B1 = schwer entflammbar / B2 = normal entflammbar / B3 = leicht entflammbar)
Nach gesetzlichen Vorgaben aus der Beherbergungsverordnung, Versammlungsstätten-verordnung usw. müssen viele Dekorationsgegenstände und Vorhänge schwer entflammbar B1 nach DIN 4102 sein.Generell sind Latexballons und Folienballons als unproblematisch anzusehen, da sie per Definition nicht unter die DIN 4102 fallen und zudem nicht leicht entflammbar sind.
Sie dürfen jedoch nur mit Luft oder einem nicht brennbaren Sicherheitsgas (Helium / Ballongas) befüllt werden.
Empfehlung des BfR:
Achtung! Kinder unter acht Jahren können an nicht aufgeblasenen oder geplatzten Ballons ersticken.
Die Aufsicht durch Erwachsene ist erforderlich.
Nicht aufgeblasene Ballons sind von Kindern fernzuhalten.
Geplatzte Ballons sind unverzüglich zu entfernen.
Hergestellt aus Naturkautschuklatex, der Allergien verursachen kann.
Verpackung bitte aufbewahren.
Hinweis nach 16. Verordnung zur Änderung der BedarfsgegenständeVO:
Zum Aufblasen eine Pumpe verwenden!