Genehmigung Ballonstart - Massenaufstieg von Luftballons anmelden
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) informiert:
Für Aufstiege von Kinderballons ist, abhängig von der Anzahl der Luftballons und des Aufstiegsortes, nach §16a LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich.
Eine schriftliche oder telefonische Freigabe benötigen Sie grundsätzlich für Ballonaufstiege
- in der unmittelbaren Umgebung (Kontrollzone) von
- internationalen Verkehrsflughäfen (wie z. B. Frankfurt), ´
- Regionalflughäfen (wie z. B. Augsburg)
- militärischen Flugplätzen (wie z. B. Nordholz)
- von mehr als 500 Ballonen.
Mit einem Vorlauf von mindestens zwei Wochen werden die folgenden Informationen benötigt:
- geplanter Zeitraum (Beginn bzw. Ende) und Datum des Aufstiegs,
- Ort des Aufstiegs (mit Postleitzahl und genauer Anschrift, ggf. geographische Koordinaten),
- Anzahl der Ballone,
- Ansprechpartner für Rückfragen (Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse).
Bitte benutzen Sie den Online-Antrag auf http://www.dfs.de oder senden Sie Ihren Antrag formlos an die E-Mail-Adresse ballon@dfs.de.
Die Freigabe gilt für Aufstiege von weniger als 500 Ballonen, die außerhalb der oben beschriebenen Schutzbereiche (Kontrollzonen) um Flughäfen stattfinden, unter folgenden Auflagen generell als erteilt:
- die Ballone nicht gebündelt werden (so genannte Ballontrauben),
- zum Befüllen darf kein brennbares Gas benutzt werden,
- es dürfen keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter, LEDs) in oder an den Ballonen befestigt werden.
Bitte bedenken Sie auch: je nach Art der Veranstaltung, in deren Rahmen der Ballonaufstieg stattfindet, kann diese als öffentliche Veranstaltung genehmigungspflichtig sein!
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an:
Telefon: +49(0)69/78072-658